Lexas.BIZ > Glossar > Währung > Binnenwährung
Binnenwährung
Eine Binnenwährung ist eine Währung, die im Gegensatz zu den an
internationalen Devisenmärkten gehandelten Devisen nicht frei
konvertierbar ist.
Sie dient nur als Zahlungsmittel innerhalb eines Landes oder einer
Währungszone, ist aber außerhalb dieses beschränkten Bereiches nicht
handelbar. Der Wechselkurs gegenüber anderen Währungen wird in der
Regel vom Staat oder dessen Zentralbank festgelegt. Ein Umtausch in
andere Währungen kann betragsmäßigen Beschränkungen unterworfen
sein. Teilweise ist der Umtausch auch verboten oder nur mit
Einzelgenehmigung möglich.
Beispiele für Binnenwährungen sind unter anderem:
Jersey-Pfund,
Guernsey-Pfund,
Transnistrischer Rubel,
Somaliland-Schilling,
Mark der DDR.
Der Versuch, den inneren Geldumlauf vor
schädlichem Einfluss von außen her abzuschirmen, wird durch die
Konfrontation der Betriebe mit dem Weltmarkt allerdings beeinflusst.
Der Begriff der Binnenwährung ist insofern
irreführend. Denn unabhängig von den devisenrechtlichen Bestimmungen
besteht zwischen den inneren und äußeren Wirkungsfaktoren der
Währung enge objektive Wechselbeziehungen, die auf der Einheit des
Wirkens des Wertgesetzes im nationalen und internationalen Maßstab
beruhen.
Quellen
Weblinks