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Buchgeld
Buchgeld (auch
Giralgeld, Geschäftsbankengeld ist ein
Begriff im Rechnungs- bzw. Bankwesen für einen Zahlungsanspruch auf
Bargeld (Scheinen oder Münzen), der als sofort liquidierbares
Bankguthaben auf einem Konto geführt wird. Die Bezeichnung
„Buchgeld“ leitet sich ab von der ursprünglichen Führung der
Sichteinlagen in Kontenbüchern. Heute werden Konten mittels der EDV
geführt.
Buchgeld ist Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Buchgeld
ist jedoch – im Gegensatz zum Bargeld – kein gesetzliches
Zahlungsmittel und unterliegt keiner gesetzlichen
Annahmepflicht, wird jedoch im Wirtschaftsleben allgemein
akzeptiert. Der Zahlungsanspruch auf Bargeld kann in einer
Sichteinlage (Kontoguthaben) bestehen oder in einem eingeräumten
Kredit (z. B. Überziehungskredit).
Quellen