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Hedgegeschäft
Der Begriff Sicherungsgeschäft,
Kurssicherung oder Hedgegeschäft (kurz Hedging;
von engl. to hedge, „absichern“) bezeichnet ein
Finanzgeschäft zur Absicherung einer Transaktion gegen Risiken wie
beispielsweise
Wechselkursschwankungen oder Veränderungen in den
Rohstoffpreisen. Die Person oder Unternehmung, die eine Transaktion
hedgen möchte (auch Hedger genannt), geht zu diesem
Zweck eine weitere Transaktion ein, die mit der zugrunde liegenden
Transaktion gekoppelt ist. Dies findet gewöhnlich in der Form eines
Termingeschäfts statt. Ein perfekter Hedge eliminiert
jegliches systematische Risiko, ist aber in der Praxis fast
unmöglich.
Dem Hedgegeschäft liegt die Absicht
zugrunde, einen gegenwärtig als annehmbar empfundenen Preis, wie
etwa den Börsenkurs eines Wertpapiers, den Wechselkurs einer
Währung oder einen
Zinssatz, für die Zukunft festzulegen.
Hedging mindert einerseits das Risiko eines
Finanzgeschäfts, verringert andererseits aber auch die
Renditechancen bei einer günstigen Entwicklung. Weiterhin können für
das Absicherungsgeschäft zusätzliche Kosten entstehen. Nicht bei
jedem Geschäft ist daher eine Absicherung durch Hedging sinnvoll. Es
ist jeweils ein Kompromiss zwischen erwarteter Rendite und
akzeptablem Risiko zu finden. Generell ist Hedging nicht sinnvoll,
wenn die zusätzlichen Hedging-Kosten höher sind als die aus dem
abzusichernden Finanzgeschäft erwartete Rendite.
Quellen
Weblinks