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Leitzins

Unter Leitzins versteht man den von der zuständigen Zentralbank festgelegten Satz zur Steuerung des Geld- und Kapitalmarkts. Er legt denjenigen Zinssatz fest, zu dem sich Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank gegen Verpfändung notenbankfähiger Sicherheiten oder unter Eingehung eines Wertpapierpensionsgeschäftes Zentralbankgeld beschaffen können.

Wichtigste Sätze sind beispielsweise der Mindestbietungssatz des Hauptrefinanzierungsinstruments der Europäischen Zentralbank (EZB), die Repo Rate der Bank of England, die nominale Federal Funds Rate des amerikanischen Fed, die London Interbank Offered Rate (LIBOR) und die European Interbank Offered Rate (EURIBOR).

Diese geldpolitischen Instrumente werden u. a. deshalb als Leitzinsen bezeichnet, weil ihnen ein großer Einfluss auf den gesamten Refinanzierungsmarkt und damit die Liquidität in dem jeweiligen Währungsraum beigemessen wird.

In Deutschland historisch relevante Leitzinssätze waren der Diskontsatz, zu dem die Geschäftsbanken Wechsel bei der Zentralbank rediskontieren konnten, sowie der Lombardsatz, zu dem Wertpapiere bei der Zentralbank verpfändet wurden. Die Rediskontierung spielte mit Abnahme des traditionellen Handelswechselgeschäftes jedoch zunehmend eine untergeordnete Rolle, wodurch der Lombardsatz in den Vordergrund rückte.

Seit Mitte der 1980er Jahre, spätestens jedoch mit Übernahme der Zentralbankgeschäfte durch die EZB, setzten sich die Offenmarktgeschäfte im Euroraum durch und lösten damit den Lombardsatz als wichtigsten Leitzins ab.


Quellen

Weblinks