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Währungsreform

Eine Währungsreform bedeutet eine Änderung relevanter Merkmale einer Währung. Die Währung wird durch die für die Volkswirtschaft zuständige Legislative in der Währungsverfassung definiert; sie ist das durch Gesetz erlassene Geld eines bestimmten zeitlich und räumlich begrenzten Gebietes, des Währungsgebietes. Durch eine Währungsreform werden unterschiedliche Umrechnungskurse für Bargeld, Bankguthaben und Verbindlichkeiten gesetzlich festgelegt.

In der Regel ist mit einer Währungsreform auch eine Änderung des Namens der Währung verbunden.

Findet lediglich eine einfache Umrechnung aller Preise und Werte zu einem einheitlichen Kurs statt, so spricht man auch von einer Währungsumstellung. Ein Sonderfall einer Währungsreform ist die Abschaffung einer Währung. Dies geschieht durch (freiwillige oder erzwungene) Einführung der Währung eines anderen Landes (Fremdwährung).

In den alten Bundesländern Deutschlands wird der Begriff oft auch als Synonym für die Einführung der Deutschen Mark im Juni 1948 verwendet; dagegen steht er in den neuen Bundesländern eher für die Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990.


Quellen

Weblinks