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Eurosystem

Das Eurosystem ist eine im Rahmen der Europäischen Währungsunion gebildete Organisationseinheit. Es besteht aus den nationalen Zentralbanken (NZBen) derjenigen Staaten der EU, die den Euro als Zahlungsmittel eingeführt haben, und der Europäischen Zentralbank (EZB). Das Eurosystem wird solange existieren, bis alle Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben.

Das Eurosystem unterscheidet sich vom Europäischen System der Zentralbanken (ESZB). Im Gegensatz zum ESZB ist das Eurosystem ein funktional und organisatorisch integriertes Gebilde, das von den Beschlussorganen der EZB geleitet wird und im Rahmen dessen die EZB und die NZBen der Euro-Mitgliedstaaten die Zentralbankfunktionen Zentralbank im Euro-Währungsgebiet (umgangssprachlich mitunter auch als Euroraum, Eurozone und Euroland bezeichnet) erfüllen und insbesondere die gemeinsame Geldpolitik umsetzen. Es entspricht funktionell dem Federal Reserve System in den USA. Dagegen nimmt das ESZB als solches keine Funktionen wahr und ist daher lediglich ein abstrakter Begriff. Zum ESZB gehören die EZB und die NZBen aller EU-Mitgliedstaaten, wovon ein Teil nicht dem Eurowährungsgebiet angehört. Deren NZBen sind daher grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet, an der Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems mitzuwirken. Die Mitgliedschaft im ESZB beinhaltet daher keine substanziellen Rechte und Pflichten für diese NZBen.

Grundlegende Aufgaben des Eurosystems

  • die Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes festlegen und ausführen

  • Devisengeschäfte durchführen

  • die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiet halten und verwalten

  • das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme fördern

Weitere Aufgaben des Eurosystems

  • die Euro-Banknoten ausgeben

  • statistische Daten erheben

  • zur reibungslosen Durchführung der Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität beitragen


Quellen