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Eurosystem
Das Eurosystem ist eine im Rahmen der
Europäischen Währungsunion gebildete Organisationseinheit. Es
besteht aus den
nationalen Zentralbanken (NZBen) derjenigen Staaten der
EU,
die den Euro als
Zahlungsmittel eingeführt haben, und der
Europäischen
Zentralbank (EZB). Das Eurosystem wird solange existieren, bis
alle Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben.
Das Eurosystem unterscheidet sich vom
Europäischen System der Zentralbanken (ESZB). Im Gegensatz zum
ESZB ist das Eurosystem ein funktional und organisatorisch
integriertes Gebilde, das von den Beschlussorganen der EZB geleitet
wird und im Rahmen dessen die EZB und die NZBen der
Euro-Mitgliedstaaten die Zentralbankfunktionen
Zentralbank im Euro-Währungsgebiet (umgangssprachlich mitunter
auch als Euroraum, Eurozone und Euroland
bezeichnet) erfüllen und insbesondere die gemeinsame
Geldpolitik umsetzen. Es entspricht funktionell dem Federal
Reserve System in den USA. Dagegen nimmt das ESZB als solches keine
Funktionen wahr und ist daher lediglich ein abstrakter Begriff. Zum
ESZB gehören die EZB und die NZBen aller EU-Mitgliedstaaten, wovon
ein Teil nicht dem Eurowährungsgebiet angehört. Deren NZBen sind
daher grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet, an der
Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems mitzuwirken. Die
Mitgliedschaft im ESZB beinhaltet daher keine substanziellen Rechte
und Pflichten für diese NZBen.
Grundlegende Aufgaben des Eurosystems
-
die Geldpolitik des
Euro-Währungsgebietes festlegen und ausführen
-
Devisengeschäfte durchführen
-
die offiziellen Währungsreserven der
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiet halten und verwalten
-
das reibungslose Funktionieren der
Zahlungssysteme fördern
Weitere Aufgaben des Eurosystems
-
die Euro-Banknoten ausgeben
-
statistische Daten erheben
-
zur reibungslosen Durchführung der
Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität beitragen
Quellen