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Incoterms
Incoterms (International
Commercial Terms, deutsch: Internationale
Handelsklauseln) sind eine Reihe von freiwilligen Regeln
zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im
internationalen Warenhandel.
Die Incoterms wurden von der
Internationalen Handelskammer (International Chamber of
Commerce, ICC) entwickelt und 1936 erstmals aufgestellt. Der Stand
der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Sie
wurden mehrfach angepasst, die aktuelle Fassung sind die
Incoterms 2010 (7. Revision). Die Incoterms 2010 wurden als 7.
Revision zum 1. Januar 2011 implementiert. Hierdurch werden die
ursprünglich 13 Klauseln der Incoterms 2000 auf 11 Klauseln bei den
Incoterms 2010 reduziert, wovon 7 multimodal und 4 nur im See- oder
Binnenschifftransport einsetzbar sind.
Die Incoterms sollen vor allem die Art und
Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest,
welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen
hat und wer im Falle eines Verlustes oder Beschädigung der Ware das
finanzielle Risiko trägt (Gefahrübergang).
Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das
Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Auch
Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand werden über sie nicht
geregelt.
Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft; sie
werden nur rechtswirksam, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer
gültig vereinbart werden. Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt nur
bei Einbeziehung in einen Vertrag. Um rechtskräftig zu sein, muss im
Vertrag zum Beispiel erwähnt sein „CIP gemäß INCOTERMS 2010“, wobei
2010 auf die jeweilige Version der Incoterms verweist.
Sonderbestimmungen in einzelnen Verträgen zwischen den Parteien
gehen den Incoterms vor. Die Verwendung der Incoterms im Vertrag
(durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist
freiwillig.
Jeder Incoterm benötigt zudem eine
Ortsangabe, die je nach Vereinbarung genau (Adresse) oder variabel
(beispielsweise ein Hafenrevier) sein kann. Im zweiten Fall wird die
exakte Adresse ggf. kurz vor Ankunft ermittelt, beispielsweise im
Überseehandel).
Die Incoterms werden auch in verschiedenen
Statistiken verwendet: In der
Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert,
für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. Der Zollwert wird
grundsätzlich auf der Basis eines fiktiven CIF-Import ermittelt.
Es ist trotz der "INCOTERMS 2010" weiterhin
möglich, Verträge unter Einbeziehung der "INCOTERMS 2000"
abzuschließen
Quellen