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Banknoten
Eine Banknote ist eine Urkunde, die als
Zahlungsmittel
dient. Die Banknote wird von der nach dem Währungsgesetz des
jeweiligen Staates berechtigten Bank ausgegeben und lautet auf einen
runden Betrag einer Währungseinheit. Der Emittent gewährleistet (Währung)
einen Rechtsanspruch auf eine Gegenleistung. Je nach Ausgestaltung
kann dies ein Umtauschrecht in Sachwerte (z.B. in Goldmünzen, wie
bei der Reichsmark) oder das Recht auf Werthaltigkeit (z. B.
Deutsche Mark, Euro) sein.
Weil nach dem aktuellen Währungsrecht keine Einlösungspflicht der
ausstellenden Notenbank besteht, ist diese damit auch an kein Recht
auf Eintausch in Waren oder Dienstleistungen gebunden. Jeder
Entgeltschuldner hat das Recht, Forderungen mit Banknoten zu
begleichen. Banknoten verbriefen daher kein eigenständiges
Forderungsrecht, sondern stellen einen Wert dar, der auf dem
Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank bzw. der
Aufrechterhaltung der Zahlungsfunktion der Banknote beruht.
Umgangssprachlich werden Banknoten aufgrund ihrer Beschaffenheit
als Papiergeld oder Geldscheine bezeichnet. Banknoten
zählen neben Münzen zum
Bargeld.
Jede Nation hat ihre eigenen Banknoten, die
von einer meist nationalen
Zentralbank herausgegeben werden. Ausnahmen bilden hier die
Eurobanknoten, sowie die Banknoten des ostkaribischen Raumes und
der west- und zentralafrikanischen Staaten, die von mehreren Staaten
gemeinsam herausgegeben und genutzt werden. Heute werden
Banknoten nur noch in den
USA,
Schottland,
Nordirland,
Hongkong und
Macau
auch von „reinen“
Privatnotenbanken herausgegeben.
Quellen
Weblinks