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Stückelung von Zahlungsmitteln
Früher verstand man unter Stückelung das
Herausschneiden oder Ausstanzen des Schrötlings, auch Münzplatte
oder Ronde genannt, aus dem Zain. Der Zain war der gewalzte oder
gehämmerte Münzmetallstreifen, der aus dem ursprünglichen Gußbarren
ausgearbeitet wurde.
Heute bezeichnet die Stückelung, früher besonders bei
Wertpapieren auch Abschnitte genannt,
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die kleinste handelbare
Nominalwert-Einheit von Anleihen. Ist die Stückelung einer
Anleihe zum Beispiel 1.000 €, so kann sie für einen Nominalwert
von 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, etc. gehandelt werden.
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die
Nominalwertreihung einer Münz- oder Banknotenserie, zum
Beispiel Euro-Währung:
Münzen: 1 - 2 - 5 - 10 - 20 - 50 Euro-Cent und 1 - 2 Euro
Banknoten: 5 - 10 - 20 - 50 - 100 - 200 - 500 Euro
Die Stückelung 1 - 2 - 5 - 10 - 20 - 50 - etc. ist heute die
üblichste bei den modernen Zahlungsmitteln, wobei bei vielen Währungen
nicht immer alle möglichen Werte herausgebracht werden.
Die Stückelung der Münzen einer Währung in
verschiedene Nominale steht im Verhältnis zu den Preisen in einem
Währungsraum
und berücksichtigt das Verhältnis der Münzen zu den Geldscheinen.
Die Stückelung der Geldscheine wird als Notenstückelung
bezeichnet.
Quellen
Weblinks