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Stückelung von Zahlungsmitteln

Früher verstand man unter Stückelung das Herausschneiden oder Ausstanzen des Schrötlings, auch Münzplatte oder Ronde genannt, aus dem Zain. Der Zain war der gewalzte oder gehämmerte Münzmetallstreifen, der aus dem ursprünglichen Gußbarren ausgearbeitet wurde.

Heute bezeichnet die Stückelung, früher besonders bei Wertpapieren auch Abschnitte genannt,

  • die kleinste handelbare Nominalwert-Einheit von Anleihen. Ist die Stückelung einer Anleihe zum Beispiel 1.000 €, so kann sie für einen Nominalwert von 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, etc. gehandelt werden.

  • die Nominalwertreihung einer Münz- oder Banknotenserie, zum Beispiel Euro-Währung:

Münzen: 1 - 2 - 5 - 10 - 20 - 50 Euro-Cent und 1 - 2 Euro

Banknoten: 5 - 10 - 20 - 50 - 100 - 200 - 500 Euro

Die Stückelung 1 - 2 - 5 - 10 - 20 - 50 - etc. ist heute die üblichste bei den modernen Zahlungsmitteln, wobei bei vielen Währungen nicht immer alle möglichen Werte herausgebracht werden.

Die Stückelung der Münzen einer Währung in verschiedene Nominale steht im Verhältnis zu den Preisen in einem Währungsraum und berücksichtigt das Verhältnis der Münzen zu den Geldscheinen. Die Stückelung der Geldscheine wird als Notenstückelung bezeichnet.


Quellen

Weblinks