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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT für General Agreement on Tariffs and Trade) wurde am 30. Oktober 1947 abgeschlossen, als der Plan für eine Internationale Handelsorganisation (ITO) nicht verwirklicht werden konnte. Das Abkommen trat am 1. Januar 1948 in Kraft.
Der Beginn des GATT liegt 1944 in den USA, als die Bretton-Woods-Konferenz stattfand, an der 44 Staaten teilnahmen. Diese ist für die Einrichtung eines festen Wechselkurssystems verantwortlich, gründete den Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie die Weltbank. In einem Punkt jedoch konnte keine Einigung erzielt werden: Bei der Gründung einer Welthandelsorganisation. Stattdessen entwickelte die Bretton-Woods-Konferenz ein Vertragswerk, das 1948 in Kraft trat: Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT).
GATT stellt eine internationale Vereinbarung über den Welthandel dar. Bis 1994 wurden in acht Verhandlungsrunden Zölle und andere Handelshemmnisse Schritt für Schritt abgebaut. Durch das GATT ist im Verlauf der Geschichte der Grundstein zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO 1995) gelegt worden, in die es heute noch eingegliedert ist. Damals gehörten dem Abkommen 123 gleichberechtigte Mitgliedsländer an. Zur Unterscheidung zwischen dem ursprünglichen und dem heutigen Übereinkommen im Rahmen der WTO wird in der Regel die Jahreszahl 1947 bzw. 1994 hinzugefügt.