Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
EWR-weit gelten insbesondere die vier Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, mit Sonderregelungen für Agrarwaren. Drittlandswaren bleiben über Ursprungsregelungen ausgeschlossen.
Der EWR ist ein Wirtschaftsraum mit 520 Millionen Einwohnern (wovon etwa 505 Millionen auf die EU [incl. UK] entfallen) von der Arktis bis zum Mittelmeerraum und einer jährlichen Wirtschaftsleistung von über 19,2 Billionen US-Dollar (Stand: 2018). Damit ist er die größte Wirtschaftszone der Welt.
Im Europäischen Wirtschaftsraum vollzieht sich ungefähr die Hälfte des Welthandels.
Der EWR-Rat ist mit der Durchführung des EWR-Vertrags sowie der Überwachung seiner Bestimmungen beauftragt.
Nach dem EWR-Abkommen sind EU-Mitglieder verpflichtet, einen EWR-Beitrittsantrag zu stellen; den EFTA-Mitgliedstaaten steht ein Beitrittsantrag frei. Die Schweiz ist als EFTA Mitglied kein Mitglied des EWR.
Ob der Austritt eines EWR-Mitgliedes aus EFTA oder EU auch die Mitgliedschaft im EWR beendet, ist im Vertrag nicht geregelt. In Hinblick auf den Brexit steht eine Entscheidung, ob Großbritannien nach dem Brexit noch Mitglied des EWR ist, noch aus.