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Europäischer Zahlungsraum

Der Europäischer Zahlungsraum oder einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (abgekürzt SEPA für englisch Single Euro Payments Area) ist die Bezeichnung für den gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum von 36 europäischen Staaten, darunter sämtliche 27 Staaten der Europäischen Union und Großbritannien.

Auch das zugehörige Projekt zur Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen wird so bezeichnet. Ziel des Projektes ist ein europaweit einheitlicher Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro, wobei aber die teilnehmenden Gebiete weit über die Euro-Staaten hinausgehen. In diesem übernationalen Zahlungsraum sollen Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennen können.

Voraussetzung ist ein übernationales Gebiet mit einem Bankwesen, das Zahlungen nach einem schnellen, sehr effektiven, standardisierten und länderübergreifenden Verfahren erlaubt. Das SEPA-Verfahren legt einen solchen Standard fest.

Das Verfahren wird seit August 2014 im Geschäftsverkehr anstelle der alten Überweisungsverfahren generell benutzt. Diese standen für Privatnutzer noch bis Februar 2016 zur Verfügung, wurden aber bereits im Februar 2014 nicht mehr offiziell erwähnt.

Teilnehmerländer

36 Staaten nehmen derzeit am Europäischen Zahlungsraum teil. Die Mitgliedschaft wurde auch auf Staaten ausgedehnt, die den Euro (noch) nicht als Landeswährung verwenden.

Teilnehmerlände sind alle 27 Mitglieder der Europäischen Union (inklusive der französischen Übersee-Départements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte (seit dem 31. März 2011), Saint-Pierre und Miquelon, der zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln, der Exklaven Ceuta und Melilla sowie der portugiesischen Inseln Azoren und Madeira).

Ferner gehören dem SEPA die Schweiz, Monaco und San Marino, Großbritannien (früher über die EU) mit den britischen Kronbesitzungen Jersey, Guernsey und Isle of Man, das britische Überseegebiet Gibraltar, sowie die drei übrigen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, Island, Liechtenstein und Norwegen an.

Für die Nicht-EWR-Mitglieder Schweiz, Monaco, San Marino, Jersey, Guernsey und die Isle of Man gilt allerdings die Sondersituation, dass sie zwar an die SEPA-Regelwerke, aber nicht an die EU-Verordnungen und EU-Richtlinien gebunden sind.

Seit dem 1. Juli 2013 ist auch Kroatien als neues Mitglied der Europäischen Union Teilnehmer. Zum 1. März 2019 wurden der Staat der Vatikanstadt bzw. der Heilige Stuhl und Andorra Teil des SEPA-Raums.

Nicht zum Europäischen Zahlungsraum gehören die dänischen Färöer-Inseln und Grönland. Teilnehmerländer sind des Weiteren nicht, obwohl sie den Euro als Landeswährung verwenden, Kosovo und Montenegro.

Es gibt Überlegungen, die SEPA-Prinzipien für den arabischen und den asiatischen Raum in einem eigenen System zu übernehmen.

Europäischer Zahlungsraum SEPA
Logo des Europäischen Zahlungsraumes

Karte Europas mit aktuellen Mitgliedern des Europäischen Zahlungsraumes
Karte Europas mit aktuellen Mitgliedern des Europäischen Zahlungsraumes
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Englische Bezeichnung Single Euro Payments Area
Mitgliedstaaten 36
Europäische Union Europäische Union
EFTA EFTA
Andorra Andorra
Vereinigtes Königreich Großbritannien
Monaco Monaco
San Marino San Marino
Vatikan Vatikanstadt

Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis