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Bankguthaben

Bankguthaben (auch Bankeinlagen oder Depositen) ist der nicht feststehende Sammelbegriff für Forderungen von Nichtbanken gegenüber Kreditinstituten. Es handelt sich um Buchgeld auf Bankkonten, das jederzeit in Bargeld umgewandelt oder für Geldanlage- oder Zahlungsverkehrszwecke verwendet werden kann.

Bankrechtlich werden die Bankguthaben nach ihrer Befristung und damit nach ihrer Verfügbarkeit unterschieden:

  • Sichteinlagen

Ist keine Befristung vereinbart oder die Geldanlagen sind jederzeit für den Bankkunden verfügbar oder die Laufzeit bzw. Kündigungsfrist liegt unter einem Monat, handelt es sich um täglich fällige Einlagen. Hierfür wird auch die Bezeichnung Sichteinlagen verwendet. Sie entstehen banküblich auf Girokonten oder werden auf spezifischen Tagesgeldkonten verbucht. Der Bankkunde kann hierüber jederzeit verfügen, ohne dies dem Kreditinstitut vorher anzeigen zu müssen. Sie dienen sowohl dem Zahlungsverkehr als auch einer Reserve für unerwartete Liquiditätsengpässe beim Bankkunden. Erfahrungsgemäß wird jedoch über einen Teil der Sichteinlagen nicht verfügt und bleibt als Bodensatz als längerfristige Geldanlage auf den Konten. Weil diese Anlageform jederzeit disponibel ist, wird sie von Kreditinstituten nicht oder nur sehr gering verzinst.

  • Befristete Einlagen

Bei befristeten Einlagen hingegen wurde vor ihrer Entstehung eine Vereinbarung mit dem Kreditinstitut getroffen, wonach die Laufzeit oder Kündigungsfrist mindestens einen Monat betragen soll. Während dieses Zeitraumes ist eine vorzeitige Verfügung über befristete Einlagen meist nicht zulässig oder wird mit Strafzinsen bedroht. Zu den befristeten Einlagen gehören Festgelder, für die eine bestimmte Laufzeit von mindestens einem Monat vereinbart wird, sowie Kündigungsgelder, bei denen eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vereinbart wird. Während über Festgelder nach Ablauf der Anlagefrist verfügt werden kann, muss der Bankkunde bei Kündigungsgeldern erst den Ablauf der Kündigungsfrist abwarten. Allgemein werden die befristeten Einlagen zu den Bankguthaben gerechnet


Quellen

Weblinks