Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU,
verkürzt auch Europäische Währungsunion, EWU) wird
eine Vereinbarung zwischen den
Mitgliedstaaten der
Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch
die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer
Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden.
Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des
Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame
Währung mit hoher
Preisniveaustabilität.
Die beschleunigte Einführung einer
gemeinsamen Währung war 1989 von
François Mitterrand (1916–1996),
französischer Staatspräsident von 1981 bis 1995, zur Bedingung
für seine Zustimmung zur deutschen
Wiedervereinigung gemacht worden.
Die 27
EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in
unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts
der
Euro-Krise seit Ausbrechen der
griechischen Finanzkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich –,
dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die
EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung
Euro
haben bisher 18 der 27 EU-Staaten eingeführt ("Eurozone"):
Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich,
Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Diese 17 Staaten
koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der
Euro-Gruppe. Von den übrigen zehn EU-Staaten sind sieben
verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten
Konvergenzkriterien erreichen. Die drei EU-Staaten Dänemark,
Vereinigtes Königreich (Großbritannien) und Schweden haben de jure
bzw. de facto eine Ausstiegsoption ("Opt-out") aus der
Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die zehn EU-Staaten, die
bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten
die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche
ihrer Wirtschafts- und
Währungspolitik mit der Gruppe der 17 Staaten der
Eurozone.
Ein Austritt einzelner Länder aus der
Währungsunion, wie er etwa infolge der
griechischen Finanzkrise seit 2010 öffentlich diskutiert wird,
ist im
AEU-Vertrag nicht vorgesehen. Er wäre wohl nur möglich, indem
ein Land die EU insgesamt verließe (in diesem Fall gilt
Art. 50
EU-Vertrag) oder, indem ein ergänzendes Abkommen, etwa in Form
eines
Zusatzprotokolls zum AEU-Vertrag, ausgehandelt würde. Dieses
müsste von allen Mitgliedstaaten
ratifiziert werden.
Quellen
Weblinks