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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU, verkürzt auch Europäische Währungsunion, EWU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.

Die beschleunigte Einführung einer gemeinsamen Währung war 1989 von François Mitterrand (1916–1996), französischer Staatspräsident von 1981 bis 1995, zur Bedingung für seine Zustimmung zur deutschen Wiedervereinigung gemacht worden.

Die 27 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts der Euro-Krise seit Ausbrechen der griechischen Finanzkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich –, dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung Euro haben bisher 18 der 27 EU-Staaten eingeführt ("Eurozone"): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Diese 17 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen zehn EU-Staaten sind sieben verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Die drei EU-Staaten Dänemark, Vereinigtes Königreich (Großbritannien) und Schweden haben de jure bzw. de facto eine Ausstiegsoption ("Opt-out") aus der Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die zehn EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 17 Staaten der Eurozone.

Ein Austritt einzelner Länder aus der Währungsunion, wie er etwa infolge der griechischen Finanzkrise seit 2010 öffentlich diskutiert wird, ist im AEU-Vertrag nicht vorgesehen. Er wäre wohl nur möglich, indem ein Land die EU insgesamt verließe (in diesem Fall gilt Art. 50 EU-Vertrag) oder, indem ein ergänzendes Abkommen, etwa in Form eines Zusatzprotokolls zum AEU-Vertrag, ausgehandelt würde. Dieses müsste von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.


Quellen

Weblinks