Eurozone im weiteren Sinn
Staaten und Gebiete außerhalb der EU, die den Euro als Währung nutzen
Auch außerhalb der Europäischen Union benutzen einige Staaten den Euro als Währung. Diese meist sehr kleinen Staaten hatten teilweise zum Zeitpunkt der Euro-Einführung Abkommen mit einem EU-Mitgliedstaat über eine Währungsunion; teilweise verzichteten sie einseitig auf die Einführung einer eigenen Währung und ließen stattdessen den Euro als Fremdwährung in Umlauf bringen (sog. Euroisierung). Die Staaten, die den Euro außerhalb der EU verwenden, nehmen nicht am Eurosystem oder der Euro-Gruppe teil. Auch wird die wirtschaftliche Lage in diesen Ländern von der Europäischen Zentralbank bei der Festlegung ihrer Geldpolitik formell nicht berücksichtigt.
Mit formellen Abkommen
Mehrere Staaten und abhängige Gebiete außerhalb der EU benutzen den Euro als ihre offizielle Währung. Für eine Einführung, die das Recht auf Prägung eigener Münzen umfasst, muss ein Abkommen mit der EU und einem Staat der Eurozone geschlossen werden.
Monaco, San Marino und Vatikanstadt
Diese Länder benutzten bis zur Euroeinführung ihre eigenen Währungen, die im Verhältnis 1:1 an die Währung des jeweiligen Nachbarlandes gebunden und dort auch gleichberechtigt im Umlauf waren. San Marino und der Vatikan hatten ihre Währungen an die italienische Lira gebunden und Monaco benutzte den monegassischen Franc, der an den französischen Franc gebunden war.
Diese Länder haben Vereinbarungen mit der EU und den Mitgliedstaaten: San Marino und der Vatikan mit Italien und Monaco mit Frankreich, die ihnen die Nutzung und Prägung einer begrenzten Zahl von Euromünzen (mit ihren eigenen nationalen Motiven auf der Rückseite) gestattet. Ihre Münzen gelten in der gesamten Eurozone. Sie haben jedoch keine Erlaubnis, Banknoten zu drucken.
Andorra
Andorra hatte bis zum 1. Januar 2002, dem Termin der Einführung des Euro-Bargeldes in der Eurozone, de facto den französischen Franc und die spanische Peseta als Zahlungsmittel, aber nie eine Vereinbarung mit Spanien oder Frankreich.
Verhandlungen mit der Europäischen Union über den offiziellen Status des Euro in Andorra wurden bereits 2004 aufgenommen, es konnte aber jahrelang keine Einigung erzielt werden. Größtes Hindernis war dabei das andorranische Bankgeheimnis. Schließlich wurde am 30. Juni 2011 die Währungsvereinbarung unterzeichnet, die am 1. April 2012 in Kraft trat. Erst am 20. November 2013 wurden die im Rahmen der Währungsvereinbarung erforderlichen Dekrete zur Umsetzung europäischer Normen von der andorranischen Regierung verabschiedet. Die EU gab daraufhin Anfang Dezember 2013 grünes Licht für die Prägung andorranischer Euromünzen, deren Ausgabe erst am 29. Dezember 2014 erfolgte.
Das Prägerecht hat einen Umfang von 2,4 Millionen Euro jährlich.
Saint-Pierre und Miquelon, Mayotte
Währungsvereinbarungen wurden auch für zwei französische Überseegebiete geschlossen: Saint-Pierre und Miquelon vor der Küste Kanadas und Mayotte im Indischen Ozean, die zum Zeitpunkt der Euro-Einführung nicht zur EU gehörten, durften dennoch von Anfang an den Euro als Währung benutzen. Sie dürfen jedoch keine eigenen Münzen prägen.
Da Mayotte am 31. März 2011 das 101. Département Frankreichs und am 1. Januar 2014 ein Überseegebiet der Europäischen Union wurde, ist es seitdem auch offiziell Teil der Eurozone.
Saint Barthélemy
Die französische Insel Saint Barthélemy ist ab 1. Januar 2012 als assoziiertes überseeisches Hoheitsgebiet (ÜLG) nicht mehr Teil der Europäischen Union, behält jedoch aufgrund eines Vertrages von Frankreich mit der EU den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel.
Ohne formelle Abkommen
Montenegro und der Kosovo benutzen den Euro seit seiner Einführung; davor war ihre Währung jeweils die Deutsche Mark, die den Jugoslawischen Dinar ersetzt hatte. Als die D-Mark vom Euro abgelöst wurde, übernahmen sie den Euro durch einseitige Euroisierung. Eine Vereinbarung mit der EZB über die Verwendung des Euro besteht nicht. Im Kosovo ist außerdem noch der Serbische Dinar im Umlauf, der in Gebieten mit überwiegend serbischer Bevölkerung benutzt wird.
Die Einführung des Euro in Montenegro und im Kosovo brachte wirtschaftliche Vorteile für die Länder. Die EZB – die die einseitige Einführung des Euro nicht unterstützt – sieht aber keine Gründe für die Einführung des Euro in anderen Ländern.
Mit der Einführung des Euro in der Republik Zypern haben auch die britischen Militärbasen Akrotiri und Dekelia, die vor der Euroeinführung das Zypern-Pfund als Währung benutzten, den Euro als Währung übernommen. Die Militärbasen sind zwar Überseegebiete des Vereinigten Königreiches, aber kein Teil der EU, und stehen unter militärischer Jurisdiktion. Unabhängig von ihrer Rechtsprechung wurde die Euroeinführung im Einklang mit der Rechtsprechung der Republik Zypern vollzogen.
Seit der Aussetzung des Simbabwe-Dollar im April 2009 gilt der Euro in Simbabwe (Afrika) neben dem US-Dollar und
dem Südafrikanischen Rand als gesetzliches Zahlungsmittel.
Staaten und Gebiete, die ihre Währung an den Euro gebunden haben
Einige Staaten haben ihre Währung zu einem festen Wechselkurs an den Euro gebunden. Wirtschaftlich hat das ähnliche Auswirkungen wie eine einseitige Einführung des Euro, durch die Fortexistenz einer nominal eigenen Währung ließe sich diese Bindung jedoch etwa bei einer währungspolitischen Neuorientierung leichter aufheben.
Die Währung von Cabo Verde ist an den Euro gebunden, weil der Kap-Verde-Escudo vor der Euroeinführung an den portugiesischen Escudo gebunden war.
São Tomé und Príncipe hat durch ein Abkommen mit Portugal seine Währung, den Dobra, ab Anfang 2010 fest an den Euro gekoppelt.
Der CFA-Franc und der Komoren-Franc, welche in früheren Kolonien Frankreichs benutzt werden, und der CFP-Franc, welcher in den französische Überseegebieten im Pazifik benutzt wird, sind an
den Euro gebunden, da sie vorher an den französischen Franc gebunden
waren.
Die Währung von Bosnien und Herzegowina, die Konvertible Mark, war vor der Euroeinführung an die D-Mark
gebunden, welche vom Euro abgelöst wurde.
Mit Bulgarien hat auch ein EU-Mitgliedstaat seine Währung in einem festen Wechselkurs an den Euro gebunden. Der Lew, die bulgarische Währung, wurde 1999 im Verhältnis 1:1 an
die Deutsche Mark gekoppelt, so dass die Währung heute einen festen
Umrechnungskurs von 1,95583 BGN = 1 EUR hat. Die Einführung des Euro selbst scheiterte jedoch bislang an der bulgarischen Inflation, die zu hoch für die Erfüllung der EU-Konvergenzkriterien ist. Zudem wäre ein Beitritt zum Wechselkursmechanismus II Voraussetzung für eine Euro-Einführung, was bislang nicht geschehen ist.
Der litauische Litas war von 1994 bis 2002 an den US-Dollar gebunden. Im Februar 2002, vor dem Beitritt Litauens zur EU, wurde diese Bindung mit dem Kurs von 1 EUR = 3,4528 LTL auf Euro umgestellt. Seit 1. Januar 2015 ist Litauen 19. Mitglied der Eurozone.
Staaten der EU, die ihre Währung mit bestimmten Wechselkursbandbreiten an
den Euro gebunden haben
Einige EU-Mitgliedstaaten haben ihre Währung
nicht fest, sondern nur innerhalb einer bestimmten Wechselkursbandbreite an den Euro gebunden. Sie nehmen an einem
Verfahren teil, nach dem ihre Zentralbanken intervenieren müssen,
wenn der Wechselkurs um mehr als einen bestimmten Prozentsatz von
einem zuvor festgelegten Leitkurs abweicht. Dabei handelt es sich um den sogenannten Wechselkursmechanismus II (WKM II), der bei der Euro-Einführung
1999 als Nachfolger des 1979 gegründeten Europäischen Währungssystems eingeführt wurde. Die mindestens
zweijährige Teilnahme eines Landes am WKM II ist eine Vorbedingung
zur Einführung des Euro.
Seit Januar 2015 hat nur noch Dänemark seine nationale Währung über den WKM II an den Euro gekoppelt (Schwankungsbereich: ± 2,25 %).
Indirekt partizipieren damit auch mit Grönland und den Färöer zwei Nicht-EU-Mitglieder am WKM II, über den WKM II mit dem Euro verbunden. In Grönland wird die Dänische Krone benutzt, auf den Färöern die Färöische Krone, die 1:1 an die dänische Krone gebunden ist. Am 29. März 2005 wurde in einer Erklärung der dänischen Regierung klargestellt, dass im Falle des Beitritts Dänemarks zur Eurozone die Färöer (analog zu Grönland) die Krone behalten können, wenn sie es so beschließen. Es könnte jedoch nach dem Willen der Partei Sjálvstýrisflokkurin umgekehrt kommen: Während sich die Dänen gegen den Beitritt zur Euro-Zone aussprachen, beantragten die Färöer im August 2009 ihren Beitritt.
Nicht-EU-Staaten, die ihre Währung über Wechselkursgrenzen an den
Euro binden (Schweiz/Liechtenstein)
Von 2011 bis 2015 wendete die Schweiz, zusammen mit dem ebenso den Schweizer Franken nutzenden Liechtenstein, einen eigenständigen Weg an, die eigene Währung nicht zu sehr erstarken zu lassen.
Angesichts der Abwertung des Euro mit der Schuldenkrise wurde der bis auf 1 Euro = Fr. 1.0451 (10. August 2011) gefallene Kurs als untragbar empfunden, weil es den Export der Schweiz lähmt. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) legte in der Folge 2011 einen
Mindestkurs fest, der bei Fr. 1.20 liegt. Um das zu erreichen, wurde der Franken in eine vorsätzliche Entwertung getrieben, indem solange
Geld geschöpft wurde und Euro gekauft wurden, bis sich der gewünschte
Kurs einstellt.
Diese Maßnahme war rein national und erfolgte ohne jede Absprache mit der EZB (und war damit keine eigentliche Koppelung). Die Schweiz hatte schon vorher den Euro gestützt, das aber 2010 aufgegeben. Am 15. Januar 2015 wurde die Politik wieder aufgegeben. Als Grund wurde angegeben, dass der Aufwand wegen des schwachen Euro immer größer geworden sei.
Staaten, die ihre Währung über einen Währungskorb an den Euro gebunden haben
Verschiedene Staaten außerhalb der Europäischen Union haben die Wechselkurse ihrer Währung an Währungskörbe gebunden, an denen neben anderen Währungen auch der Euro beteiligt ist. Dies gilt etwa für den marokkanischen Dirham, dessen Wechselkurs zu 80 % vom Euro und zu 20 % vom US-Dollar abhängig ist. Auch der russische Rubel war ab 2004 bis mindestens 2010 an einen Währungskorb gebunden, der zu 45 % vom Euro und zu 55 % vom Dollar abhängig war. In ähnlicher Weise hing der chinesische Renminbi bereits von einem Währungskorb ab, an dem der Euro beteiligt ist, wenn auch zu einem deutlich niedrigeren Anteil als der US-Dollar.
Auch das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds ist an einen Währungskorb gekoppelt, in dem der Euro vertreten ist (neben dem US-Dollar, dem japanischen Yen und dem britischen Pfund als weiteren Währungen), im Zeitraum 2011 bis 2016 mit einem Gewicht von 37,4 % und ab Oktober 2016 mit 30,9 %.
Siehe auch
Weblinks
Quellen
Bildernachweis