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Eurozone

Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung eingeführt haben. Die Eurozone besteht aus 19 EU-Staaten und wird deswegen als Euro-19 bezeichnet. Zuletzt übernahm Litauen am 1. Januar 2015 als 19. EU-Land den Euro als offizielle Währung.

Die derzeit 19 Staaten der Eurozone sind Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und die Republik Zypern.

Von den übrigen neun EU-Staaten sind sieben verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark und das Vereinigte Königreich können den Euro einführen, müssen es jedoch nicht, das heißt, sie haben de jure eine Ausstiegsoption.

Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.

Begriffsverwendung und Abgrenzung zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

In den Gründungsverträgen der Europäischen Union kommt der Begriff Eurozone selbst nicht vor; ihre Mitglieder werden nur als „Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“ (Art. 136ff. AEU-Vertrag) bezeichnet.

Auch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union gebraucht den Begriff nicht, sondern nutzt stattdessen Euro-Währungsgebiet oder Euroraum, um „die am Euro teilnehmenden Länder als Ganzes“ zu bezeichnen. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich im Deutschen jedoch die Bezeichnung Eurozone etabliert.

Synonym dazu wird bisweilen der Ausdruck Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) verwendet. Allerdings kennzeichnet dieser Ausdruck einen Politikbereich der EU allgemein. Mitglieder der EWWU sind formal alle EU-Mitgliedstaaten, wobei diejenigen Länder, die den Euro nicht eingeführt haben, im Vertragstext als „Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“ (Art. 139ff. AEU-Vertrag) bezeichnet werden.

Bisweilen wird Eurozone auch im weiteren Sinn für alle Staaten verwendet, die den Euro nutzen, auch wenn sie keine EU-Mitglieder sind. Diese haben entweder ein Währungsabkommen mit einem EU-Mitgliedstaat, den Euro einseitig als Währung eingeführt oder den Kurs ihrer Währung an die Leitwährung Euro gekoppelt.

Eurozone im engeren Sinn

Der Euroraum

Im engeren Sinn umfasst die Eurozone diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro als Währung eingeführt haben. Bedingung hierfür ist die Erfüllung der EU-Konvergenzkriterien, die eine gewisse wirtschaftspolitische Harmonisierung der Eurozone gewährleisten sollen.

Bei der Einführung des Euro als Buchgeld zum 1. Januar 1999 wurden diese Kriterien zunächst von elf der damals fünfzehn Mitgliedstaaten erfüllt. Griechenland gab 2000 an, die Kriterien ebenfalls zu erfüllen, und trat der Eurozone am 1. Januar 2001 bei.

Am 1. Januar 2002 wurde der Euro mit Euromünzen und Eurobanknoten als offizielle Währung in den zwölf Staaten Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien eingeführt.

Slowenien folgte am 1. Januar 2007, Malta und die Republik Zypern am 1. Januar 2008, die Slowakei am 1. Januar 2009, Estland am 1. Januar 2011, Lettland am 1. Januar 2014 und Litauen am 1. Januar 2015.

Allerdings gibt es einige Gebiete der Mitgliedstaaten, die den Euro nicht oder nur eingeschränkt gebrauchen. Dies gilt etwa für Büsingen und Campione d’Italia, eine deutsche und eine italienische Exklave in der Schweiz, in denen der Euro zwar offizielle Währung ist, faktisch jedoch der Schweizer Franken verwendet wird. Zudem verwendet keines der Außengebiete der Niederlande (ehemalige Niederländische Antillen) den Euro, sondern den US-Dollar oder daran gebundene lokale Währungen. Einige französische Außengebiete im Pazifik nutzen den CFP-Franc, der allerdings fest an den Euro gebunden ist.

Mitglieder

Als Bezeichnung für statistische Bemessungen sind amtlich:

  • EA-11: Erstländer 1999/2000 (AT, BE, DE, ES, FI, FR, IE, IT, LU, NL, PT)
  • EA-12: Erstländer 2001 und bei der Bargeldeinführung 2002 (EA-11 + GR)
  • EA-13: ab 2007 (EA-12 + SI)
  • EA-15: ab 2008 (EA-13 + CY, MT)
  • EA-16: ab 2009 (EA-15 + SK)
  • EA-17: ab 2011 (EA-16 + EE)
  • EA-18: ab 2014 (EA-17 + LV)
  • EA-19: seit 2015 (EA-18 + LT)

Es ist auch Euro-11 und ähnlich üblich, seit 2011 Euro-17, seit 2015 Euro-19

 

Die Eurozone 
File:Eurozone.svg
   Staaten, die den Euro de jure angenommen haben
   Nicht-EU-Staaten, die den Euro de facto verwenden
   EU-Mitglieder außerhalb der Eurozone
  
Beziehung europäischer Staaten zum Euro
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/fd/Euro_outside.svg/474px-Euro_outside.svg.png 
   Mitglieder der Eurozone
   WKM-II-Mitglieder
   EU-Mitglied mit festem Wechselkurs zum Euro (Bulgarien)
   EU-Mitglied mit freiem Wechselkurs zum Euro
   Nicht-EU-Mitglieder ohne Beziehung zum Euro
   Nicht-EU-Mitglieder, die den Euro benutzen
   Nicht-EU-Mitglieder mit festem Wechselkurs zum Euro (Bosnien und Herzegowina)

Der Euro in Afrika
Der Euro in Afrika
Afrikanische Staaten mit an den Euro gebundenen Währungen (hellblau) und afrikanische Gebiete mit Euro (dunkelblau)

Eurozone im weiteren Sinn

Staaten und Gebiete außerhalb der EU, die den Euro als Währung nutzen

Auch außerhalb der Europäischen Union benutzen einige Staaten den Euro als Währung. Diese meist sehr kleinen Staaten hatten teilweise zum Zeitpunkt der Euro-Einführung Abkommen mit einem EU-Mitgliedstaat über eine Währungsunion; teilweise verzichteten sie einseitig auf die Einführung einer eigenen Währung und ließen stattdessen den Euro als Fremdwährung in Umlauf bringen (sog. Euroisierung). Die Staaten, die den Euro außerhalb der EU verwenden, nehmen nicht am Eurosystem oder der Euro-Gruppe teil. Auch wird die wirtschaftliche Lage in diesen Ländern von der Europäischen Zentralbank bei der Festlegung ihrer Geldpolitik formell nicht berücksichtigt.

Mit formellen Abkommen

Mehrere Staaten und abhängige Gebiete außerhalb der EU benutzen den Euro als ihre offizielle Währung. Für eine Einführung, die das Recht auf Prägung eigener Münzen umfasst, muss ein Abkommen mit der EU und einem Staat der Eurozone geschlossen werden.

Monaco, San Marino und Vatikanstadt

Diese Länder benutzten bis zur Euroeinführung ihre eigenen Währungen, die im Verhältnis 1:1 an die Währung des jeweiligen Nachbarlandes gebunden und dort auch gleichberechtigt im Umlauf waren. San Marino und der Vatikan hatten ihre Währungen an die italienische Lira gebunden und Monaco benutzte den monegassischen Franc, der an den französischen Franc gebunden war.

Diese Länder haben Vereinbarungen mit der EU und den Mitgliedstaaten: San Marino und der Vatikan mit Italien und Monaco mit Frankreich, die ihnen die Nutzung und Prägung einer begrenzten Zahl von Euromünzen (mit ihren eigenen nationalen Motiven auf der Rückseite) gestattet. Ihre Münzen gelten in der gesamten Eurozone. Sie haben jedoch keine Erlaubnis, Banknoten zu drucken.

Andorra

Andorra hatte bis zum 1. Januar 2002, dem Termin der Einführung des Euro-Bargeldes in der Eurozone, de facto den französischen Franc und die spanische Peseta als Zahlungsmittel, aber nie eine Vereinbarung mit Spanien oder Frankreich.

Verhandlungen mit der Europäischen Union über den offiziellen Status des Euro in Andorra wurden bereits 2004 aufgenommen, es konnte aber jahrelang keine Einigung erzielt werden. Größtes Hindernis war dabei das andorranische Bankgeheimnis. Schließlich wurde am 30. Juni 2011 die Währungsvereinbarung unterzeichnet, die am 1. April 2012 in Kraft trat. Erst am 20. November 2013 wurden die im Rahmen der Währungsvereinbarung erforderlichen Dekrete zur Umsetzung europäischer Normen von der andorranischen Regierung verabschiedet. Die EU gab daraufhin Anfang Dezember 2013 grünes Licht für die Prägung andorranischer Euromünzen, deren Ausgabe erst am 29. Dezember 2014 erfolgte.

Das Prägerecht hat einen Umfang von 2,4 Millionen Euro jährlich.

Saint-Pierre und Miquelon, Mayotte

Währungsvereinbarungen wurden auch für zwei französische Überseegebiete geschlossen: Saint-Pierre und Miquelon vor der Küste Kanadas und Mayotte im Indischen Ozean, die zum Zeitpunkt der Euro-Einführung nicht zur EU gehörten, durften dennoch von Anfang an den Euro als Währung benutzen. Sie dürfen jedoch keine eigenen Münzen prägen.

Da Mayotte am 31. März 2011 das 101. Département Frankreichs und am 1. Januar 2014 ein Überseegebiet der Europäischen Union wurde, ist es seitdem auch offiziell Teil der Eurozone.

Saint Barthélemy

Die französische Insel Saint Barthélemy ist ab 1. Januar 2012 als assoziiertes überseeisches Hoheitsgebiet (ÜLG) nicht mehr Teil der Europäischen Union, behält jedoch aufgrund eines Vertrages von Frankreich mit der EU den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel.

Ohne formelle Abkommen

Montenegro und der Kosovo benutzen den Euro seit seiner Einführung; davor war ihre Währung jeweils die Deutsche Mark, die den Jugoslawischen Dinar ersetzt hatte. Als die D-Mark vom Euro abgelöst wurde, übernahmen sie den Euro durch einseitige Euroisierung. Eine Vereinbarung mit der EZB über die Verwendung des Euro besteht nicht. Im Kosovo ist außerdem noch der Serbische Dinar im Umlauf, der in Gebieten mit überwiegend serbischer Bevölkerung benutzt wird.

Die Einführung des Euro in Montenegro und im Kosovo brachte wirtschaftliche Vorteile für die Länder. Die EZB – die die einseitige Einführung des Euro nicht unterstützt – sieht aber keine Gründe für die Einführung des Euro in anderen Ländern.

Mit der Einführung des Euro in der Republik Zypern haben auch die britischen Militärbasen Akrotiri und Dekelia, die vor der Euroeinführung das Zypern-Pfund als Währung benutzten, den Euro als Währung übernommen. Die Militärbasen sind zwar Überseegebiete des Vereinigten Königreiches, aber kein Teil der EU, und stehen unter militärischer Jurisdiktion. Unabhängig von ihrer Rechtsprechung wurde die Euroeinführung im Einklang mit der Rechtsprechung der Republik Zypern vollzogen.

Seit der Aussetzung des Simbabwe-Dollar im April 2009 gilt der Euro in Simbabwe (Afrika) neben dem US-Dollar und dem Südafrikanischen Rand als gesetzliches Zahlungsmittel.

Staaten und Gebiete, die ihre Währung an den Euro gebunden haben

Einige Staaten haben ihre Währung zu einem festen Wechselkurs an den Euro gebunden. Wirtschaftlich hat das ähnliche Auswirkungen wie eine einseitige Einführung des Euro, durch die Fortexistenz einer nominal eigenen Währung ließe sich diese Bindung jedoch etwa bei einer währungspolitischen Neuorientierung leichter aufheben.

Die Währung von Cabo Verde ist an den Euro gebunden, weil der Kap-Verde-Escudo vor der Euroeinführung an den portugiesischen Escudo gebunden war.

São Tomé und Príncipe hat durch ein Abkommen mit Portugal seine Währung, den Dobra, ab Anfang 2010 fest an den Euro gekoppelt.

Der CFA-Franc und der Komoren-Franc, welche in früheren Kolonien Frankreichs benutzt werden, und der CFP-Franc, welcher in den französische Überseegebieten im Pazifik benutzt wird, sind an den Euro gebunden, da sie vorher an den französischen Franc gebunden waren.

Die Währung von Bosnien und Herzegowina, die Konvertible Mark, war vor der Euroeinführung an die D-Mark gebunden, welche vom Euro abgelöst wurde.

Mit Bulgarien hat auch ein EU-Mitgliedstaat seine Währung in einem festen Wechselkurs an den Euro gebunden. Der Lew, die bulgarische Währung, wurde 1999 im Verhältnis 1:1 an die Deutsche Mark gekoppelt, so dass die Währung heute einen festen Umrechnungskurs von 1,95583 BGN = 1 EUR hat. Die Einführung des Euro selbst scheiterte jedoch bislang an der bulgarischen Inflation, die zu hoch für die Erfüllung der EU-Konvergenzkriterien ist. Zudem wäre ein Beitritt zum Wechselkursmechanismus II Voraussetzung für eine Euro-Einführung, was bislang nicht geschehen ist.

Der litauische Litas war von 1994 bis 2002 an den US-Dollar gebunden. Im Februar 2002, vor dem Beitritt Litauens zur EU, wurde diese Bindung mit dem Kurs von 1 EUR = 3,4528 LTL auf Euro umgestellt. Seit 1. Januar 2015 ist Litauen 19. Mitglied der Eurozone.

Staaten der EU, die ihre Währung mit bestimmten Wechselkursbandbreiten an den Euro gebunden haben

Einige EU-Mitgliedstaaten haben ihre Währung nicht fest, sondern nur innerhalb einer bestimmten Wechselkursbandbreite an den Euro gebunden. Sie nehmen an einem Verfahren teil, nach dem ihre Zentralbanken intervenieren müssen, wenn der Wechselkurs um mehr als einen bestimmten Prozentsatz von einem zuvor festgelegten Leitkurs abweicht. Dabei handelt es sich um den sogenannten Wechselkursmechanismus II (WKM II), der bei der Euro-Einführung 1999 als Nachfolger des 1979 gegründeten Europäischen Währungssystems eingeführt wurde. Die mindestens zweijährige Teilnahme eines Landes am WKM II ist eine Vorbedingung zur Einführung des Euro.

Seit Januar 2015 hat nur noch Dänemark seine nationale Währung über den WKM II an den Euro gekoppelt (Schwankungsbereich: ± 2,25 %).

Indirekt partizipieren damit auch mit Grönland und den Färöer zwei Nicht-EU-Mitglieder am WKM II, über den WKM II mit dem Euro verbunden. In Grönland wird die Dänische Krone benutzt, auf den Färöern die Färöische Krone, die 1:1 an die dänische Krone gebunden ist. Am 29. März 2005 wurde in einer Erklärung der dänischen Regierung klargestellt, dass im Falle des Beitritts Dänemarks zur Eurozone die Färöer (analog zu Grönland) die Krone behalten können, wenn sie es so beschließen. Es könnte jedoch nach dem Willen der Partei Sjálvstýrisflokkurin umgekehrt kommen: Während sich die Dänen gegen den Beitritt zur Euro-Zone aussprachen, beantragten die Färöer im August 2009 ihren Beitritt.

Nicht-EU-Staaten, die ihre Währung über Wechselkursgrenzen an den Euro binden (Schweiz/Liechtenstein)

Von 2011 bis 2015 wendete die Schweiz, zusammen mit dem ebenso den Schweizer Franken nutzenden Liechtenstein, einen eigenständigen Weg an, die eigene Währung nicht zu sehr erstarken zu lassen.

Angesichts der Abwertung des Euro mit der Schuldenkrise wurde der bis auf 1 Euro = Fr. 1.0451 (10. August 2011) gefallene Kurs als untragbar empfunden, weil es den Export der Schweiz lähmt. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) legte in der Folge 2011 einen Mindestkurs fest, der bei Fr. 1.20 liegt. Um das zu erreichen, wurde der Franken in eine vorsätzliche Entwertung getrieben, indem solange Geld geschöpft wurde und Euro gekauft wurden, bis sich der gewünschte Kurs einstellt.

Diese Maßnahme war rein national und erfolgte ohne jede Absprache mit der EZB (und war damit keine eigentliche Koppelung). Die Schweiz hatte schon vorher den Euro gestützt, das aber 2010 aufgegeben. Am 15. Januar 2015 wurde die Politik wieder aufgegeben. Als Grund wurde angegeben, dass der Aufwand wegen des schwachen Euro immer größer geworden sei.

Staaten, die ihre Währung über einen Währungskorb an den Euro gebunden haben

Verschiedene Staaten außerhalb der Europäischen Union haben die Wechselkurse ihrer Währung an Währungskörbe gebunden, an denen neben anderen Währungen auch der Euro beteiligt ist. Dies gilt etwa für den marokkanischen Dirham, dessen Wechselkurs zu 80 % vom Euro und zu 20 % vom US-Dollar abhängig ist. Auch der russische Rubel war ab 2004 bis mindestens 2010 an einen Währungskorb gebunden, der zu 45 % vom Euro und zu 55 % vom Dollar abhängig war. In ähnlicher Weise hing der chinesische Renminbi bereits von einem Währungskorb ab, an dem der Euro beteiligt ist, wenn auch zu einem deutlich niedrigeren Anteil als der US-Dollar.

Auch das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds ist an einen Währungskorb gekoppelt, in dem der Euro vertreten ist (neben dem US-Dollar, dem japanischen Yen und dem britischen Pfund als weiteren Währungen), im Zeitraum 2011 bis 2016 mit einem Gewicht von 37,4 % und ab Oktober 2016 mit 30,9 %.


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis