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Sorten
Sorten (stets Plural) ist im
Bankwesen die Bezeichnung für ausländisches Bargeld, das sich
außerhalb des ausstellenden Staates, in welchem es als offizielles
Zahlungsmittel gilt, in Umlauf befindet. Umgangssprachlich werden
sie häufig als „Devisen“
oder „Reisedevisen“ bezeichnet. Genau genommen entstehen aus Sorten
erst dann Devisen, wenn das ausländische Bargeld auf ein Konto in
entsprechender Landeswährung eingezahlt wurde.
Erforderlich ist danach einerseits, dass es sich um Bargeld
handelt, sodass Reiseschecks oder sonstiger Bargeldersatz nicht
Sorten, sondern Devisen
darstellen. Andererseits muss dieses Bargeld außerhalb des
Währungsgebiets, in dem es als gesetzliches Zahlungsmittel
zugelassen ist, zirkulieren (also etwa
Schweizer Franken außerhalb der Schweiz).
Theoretisch kann sich nur dann ausländisches
Bargeld in anderen Staaten in Umlauf befinden, wenn der ausstellende
Staat keine Ausfuhrverbote oder Devisenbestimmungen im Hinblick auf
die Ausfuhr seiner eigenen Währung erlassen hat und somit den freien
Kapitalverkehr nicht beschränkt oder gar verbietet.
Ausfuhrbeschränkungen hingegen erlauben die betragliche begrenzte
Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhrverbote wiederum verhindern das
legale Einführen der Staatswährung.
Wer während einer Reise im Ausland von einem Geldautomaten
Bargeld abhebt (was genau genommen dann keine Sorten sind), wird von
seiner Hausbank im Heimatland bei der Umrechnung nicht mit dem
Sorten-, sondern mit dem günstigeren Devisenkurs auf den abgehobenen
Betrag zuzüglich der vom Automatenbetreiber (meist die ausländische
Bank) verlangten Gebühr für die Abhebung in Fremdwährung belastet.
Sortengeschäft bei Kreditinstituten
Das Sortengeschäft bei deutschen
Kreditinstituten ist eine erlaubnispflichtige
Finanzdienstleistung. Es umfasst den Handel mit Banknoten oder
Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, sowie den Verkauf
und Ankauf von Reiseschecks.
Wechselstuben
sind damit Finanzdienstleistungsinstitute und benötigen eine
Erlaubnis der Bankenaufsicht. Wer Finanzdienstleistungen
gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert,
bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Nach nationalen und internationalen Erfahrungen muss das
Sortengeschäft als besonders geldwäscheanfällig angesehen werden. Im
Gegensatz zu den übrigen
Bankgeschäften,
bei denen Transaktionen mit Bargeld – mit Ausnahme anderer
Tafelgeschäfte – nur eine untergeordnete Rolle spielen, handelt
es sich beim Sortengeschäft typischerweise um Bartransaktionen.
Hinzu kommt, dass diese Geschäftsbereiche in hohem Maße geprägt sind
durch Gelegenheitskunden, über die das einzelne Institut keine
näheren Kenntnisse besitzt.
Deshalb sind die Kreditinstitute verpflichtet, die
Identifizierungspflichten auf sämtliche bar angenommenen
Sortengeschäfte anzuwenden, soweit die Transaktion einen Betrag von
€ 2.500 oder Gegenwert in ausländischer Währung überschreitet.
Die Verfügbarkeit von Sorten setzt deren
uneingeschränkte Handelbarkeit, frei von jeglichen Ausfuhr- und
Einfuhrverboten oder -beschränkungen, voraus. Das Sortengeschäft der
Kreditinstitute soll den Reiseverkehr erleichtern, indem es den
Reisenden mit ausländischem Bargeld versorgt, das dieser sich
ansonsten möglicherweise umständlich im Reiseland beschaffen müsste.
Das Sortengeschäft ist bei deutschen Kreditinstituten (freiwillig)
auf Banknoten begrenzt, so dass Münzen nicht Bestandteil des
Sortenhandels darstellen. Kreditinstitute gewährleisten, dass sie
aufgrund ihrer Fachkenntnis im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nur
echte Banknoten im Sortengeschäft ankaufen und verkaufen, so dass
der Käufer nicht das Risiko gefälschter Banknoten zu tragen hat.
Kreditinstitute kaufen Sorten zum
Geldkurs an und verkaufen zum höheren
Briefkurs. Arithmetisches Mittel zwischen beiden bildet der
Mittelkurs, der sich am jeweiligen
Devisenkurs orientiert. Die Differenz zwischen Sortengeld- und
Sortenbriefkurs erklärt sich aus den Versand- und
Versicherungskosten, die mit dem internationalen Sortenhandel der
Banken untereinander verbunden sind.
Vorteile des Sortenhandels
Sorten haben den Vorteil, dass sie ohne Geschäftsbank auch
zwischen Privatleuten gehandelt werden können. Wer nach einer Reise
noch Sorten übrig hat, kann diese auch privat an Personen
weiterverkaufen. Sorten sind auch eine Form der Geldaufbewahrung.
Insbesondere in Schwachwährungsländern legen viele Bürger ihr
Ersparnisse in fremder Währung, insbesondere
Euro oder
US-Dollar
an. Diese Form der Geldaufbewahrung ist allerdings deutlich
unsicherer als der Kauf von Reiseschecks. Diese sind im Fall des
Verlusts versichert, während Bargeld beim Verlust unwiederbringlich
verloren ist. Zudem müssen die "Anleger" auf eine Verzinsung
verzichten.
Quellen