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Sorten

Sorten (stets Plural) ist im Bankwesen die Bezeichnung für ausländisches Bargeld, das sich außerhalb des ausstellenden Staates, in welchem es als offizielles Zahlungsmittel gilt, in Umlauf befindet. Umgangssprachlich werden sie häufig als „Devisen“ oder „Reisedevisen“ bezeichnet. Genau genommen entstehen aus Sorten erst dann Devisen, wenn das ausländische Bargeld auf ein Konto in entsprechender Landeswährung eingezahlt wurde.

Erforderlich ist danach einerseits, dass es sich um Bargeld handelt, sodass Reiseschecks oder sonstiger Bargeldersatz nicht Sorten, sondern Devisen darstellen. Andererseits muss dieses Bargeld außerhalb des Währungsgebiets, in dem es als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen ist, zirkulieren (also etwa Schweizer Franken außerhalb der Schweiz).

Theoretisch kann sich nur dann ausländisches Bargeld in anderen Staaten in Umlauf befinden, wenn der ausstellende Staat keine Ausfuhrverbote oder Devisenbestimmungen im Hinblick auf die Ausfuhr seiner eigenen Währung erlassen hat und somit den freien Kapitalverkehr nicht beschränkt oder gar verbietet. Ausfuhrbeschränkungen hingegen erlauben die betragliche begrenzte Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhrverbote wiederum verhindern das legale Einführen der Staatswährung.

Wer während einer Reise im Ausland von einem Geldautomaten Bargeld abhebt (was genau genommen dann keine Sorten sind), wird von seiner Hausbank im Heimatland bei der Umrechnung nicht mit dem Sorten-, sondern mit dem günstigeren Devisenkurs auf den abgehobenen Betrag zuzüglich der vom Automatenbetreiber (meist die ausländische Bank) verlangten Gebühr für die Abhebung in Fremdwährung belastet.

Sortengeschäft bei Kreditinstituten

Das Sortengeschäft bei deutschen Kreditinstituten ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Es umfasst den Handel mit Banknoten oder Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel darstellen, sowie den Verkauf und Ankauf von Reiseschecks. Wechselstuben sind damit Finanzdienstleistungsinstitute und benötigen eine Erlaubnis der Bankenaufsicht. Wer Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Nach nationalen und internationalen Erfahrungen muss das Sortengeschäft als besonders geldwäscheanfällig angesehen werden. Im Gegensatz zu den übrigen Bankgeschäften, bei denen Transaktionen mit Bargeld – mit Ausnahme anderer Tafelgeschäfte – nur eine untergeordnete Rolle spielen, handelt es sich beim Sortengeschäft typischerweise um Bartransaktionen. Hinzu kommt, dass diese Geschäftsbereiche in hohem Maße geprägt sind durch Gelegenheitskunden, über die das einzelne Institut keine näheren Kenntnisse besitzt.

Deshalb sind die Kreditinstitute verpflichtet, die Identifizierungspflichten auf sämtliche bar angenommenen Sortengeschäfte anzuwenden, soweit die Transaktion einen Betrag von € 2.500 oder Gegenwert in ausländischer Währung überschreitet.

Die Verfügbarkeit von Sorten setzt deren uneingeschränkte Handelbarkeit, frei von jeglichen Ausfuhr- und Einfuhrverboten oder -beschränkungen, voraus. Das Sortengeschäft der Kreditinstitute soll den Reiseverkehr erleichtern, indem es den Reisenden mit ausländischem Bargeld versorgt, das dieser sich ansonsten möglicherweise umständlich im Reiseland beschaffen müsste. Das Sortengeschäft ist bei deutschen Kreditinstituten (freiwillig) auf Banknoten begrenzt, so dass Münzen nicht Bestandteil des Sortenhandels darstellen. Kreditinstitute gewährleisten, dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnis im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nur echte Banknoten im Sortengeschäft ankaufen und verkaufen, so dass der Käufer nicht das Risiko gefälschter Banknoten zu tragen hat.

Kreditinstitute kaufen Sorten zum Geldkurs an und verkaufen zum höheren Briefkurs. Arithmetisches Mittel zwischen beiden bildet der Mittelkurs, der sich am jeweiligen Devisenkurs orientiert. Die Differenz zwischen Sortengeld- und Sortenbriefkurs erklärt sich aus den Versand- und Versicherungskosten, die mit dem internationalen Sortenhandel der Banken untereinander verbunden sind.

Vorteile des Sortenhandels

Sorten haben den Vorteil, dass sie ohne Geschäftsbank auch zwischen Privatleuten gehandelt werden können. Wer nach einer Reise noch Sorten übrig hat, kann diese auch privat an Personen weiterverkaufen. Sorten sind auch eine Form der Geldaufbewahrung. Insbesondere in Schwachwährungsländern legen viele Bürger ihr Ersparnisse in fremder Währung, insbesondere Euro oder US-Dollar an. Diese Form der Geldaufbewahrung ist allerdings deutlich unsicherer als der Kauf von Reiseschecks. Diese sind im Fall des Verlusts versichert, während Bargeld beim Verlust unwiederbringlich verloren ist. Zudem müssen die "Anleger" auf eine Verzinsung verzichten.


Quellen