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Fiatgeld
Fiatgeld (auch Fiat-Money) ist
Geld, bei dem seitens des Emittenten (z. B. Zentralbank) keine
Einlöseverpflichtung (z. B. in Gold, Silber oder
Kurantgeld) besteht und dessen Akzeptanz durch gesetzliche
Vorschriften – wie die Erklärung zum
gesetzlichen Zahlungsmittel – erreicht und sichergestellt wird.
Heutiges
Zentralbankgeld, wie beispielsweise
Euro oder
US-Dollar, ist Fiatgeld. Seit dem 13. Jahrhundert gab es mehrere
Versuche, Fiatgeld einzuführen, doch erst im 20. Jahrhundert wurden
Fiatwährungen die Regel.
Der lateinische Begriff fiat
bedeutet soviel wie "es sei, es geschehe". Der Begriff wird
prominent zum Beispiel auch in der Genesis 1,3 beim lateinischen
"Fiat lux!, zu deutsch „Es werde Licht!“ verwandt.
Der Begriff Fiatgeld weist damit auf die
gleichsam uneingeschränkte, nicht unmittelbar an besondere
Voraussetzungen geknüpfte Schaffung von Buchgeld durch Zentralbanken
praktisch "aus dem Nichts" bzw. "per Dekret" über
Zentralbankrat-Beschluss und Buchungssatz hin. Fiatgeld ist im
Wortsinne damit zunächst als ungedeckt zu verstehen. Wird
Buchgeld jedoch aus
Buchungen durch Geschäfts- oder Zentralbanken aufgrund von
Kreditverhältnissen und folgenden Ausgaben an Dritte erschaffen,
entsteht Kreditgeld,
welches genaugenommen von Fiatgeld abzugrenzen ist, da Kreditgeld
mit Schulden (von Anderen in gleicher Höhe) als unterlegt
verstanden werden kann.
Funktionsweise
Fiatgeld wird oft fälschlicherweise mit
Kreditgeld gleichgesetzt, dabei ist Kreditgeld nur eine mögliche
Form von Fiatgeld. Weder hat Fiatgeld inhärenten materiellen Wert
noch ist diesem materieller Wert hinterlegt (ungedeckt). Im
Gegensatz dazu ist
Kreditgeld auf der anderen Seite (per Saldo) mit Geldschuld
(diesbezüglichem „Rückleistungsdruck“, bzw. verpfändeten
Sicherheiten) „gedeckt“.
Die Verwendung von Geld hängt von seiner
Nützlichkeit bzw. von seinem Gebrauchswert ab. Die Nützlichkeit
besteht in der Erfüllung der drei
Geldfunktionen Tauschmittel-,
Sparmittel- sowie Wertmess-
bzw. Recheneinheitsfunktion, die jeweils
an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
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Die Tauschmittelfunktion
ist nur erfüllt, wenn das Geld allgemein von den
Wirtschaftssubjekten als Zahlungsmittel anerkannt wird.
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Die Sparmittelfunktion
ist nur erfüllt, wenn die Inflation gering ist und Vertrauen in
den zukünftigen Gebrauchswert als Tauschmittel vorliegt (also
Vertrauen darauf, dass das Geld auch in Zukunft als Tauschmittel
anerkannt wird). Dieses Vertrauen und die Inflation sind
wiederum abhängig vom Vertrauen in und den Erwartungen an die
geldausgebende Institution – im Falle von Fiatgeld meistens eine
Zentralbank.
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Die Recheneinheitsfunktion
ist stark von den beiden anderen Funktionen abhängig.
Fiatgeld ist gekennzeichnet durch eine
gesetzliche Verpflichtung, es als Zahlungsmittel zu akzeptieren,
unabhängig davon, ob es die oben beschriebenen Geldfunktionen
erfüllt oder nicht. Durch eine gesetzliche Festlegung als
Zahlungsmittel alleine erlangt es nicht zwangsläufig die
Eigenschaften von Geld, erst durch die allgemeine Akzeptanz von
Handelspartnern (Zahlern, Beziehern) auch hinsichtlich Wert und
Kurs.
Quellen