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Fiatgeld

Fiatgeld (auch Fiat-Money) ist Geld, bei dem seitens des Emittenten (z. B. Zentralbank) keine Einlöseverpflichtung (z. B. in Gold, Silber oder Kurantgeld) besteht und dessen Akzeptanz durch gesetzliche Vorschriften – wie die Erklärung zum gesetzlichen Zahlungsmittel – erreicht und sichergestellt wird. Heutiges Zentralbankgeld, wie beispielsweise Euro oder US-Dollar, ist Fiatgeld. Seit dem 13. Jahrhundert gab es mehrere Versuche, Fiatgeld einzuführen, doch erst im 20. Jahrhundert wurden Fiatwährungen die Regel.

Der lateinische Begriff fiat bedeutet soviel wie "es sei, es geschehe". Der Begriff wird prominent zum Beispiel auch in der Genesis 1,3 beim lateinischen "Fiat lux!, zu deutsch „Es werde Licht!“ verwandt.

Der Begriff Fiatgeld weist damit auf die gleichsam uneingeschränkte, nicht unmittelbar an besondere Voraussetzungen geknüpfte Schaffung von Buchgeld durch Zentralbanken praktisch "aus dem Nichts" bzw. "per Dekret" über Zentralbankrat-Beschluss und Buchungssatz hin. Fiatgeld ist im Wortsinne damit zunächst als ungedeckt zu verstehen. Wird Buchgeld jedoch aus Buchungen durch Geschäfts- oder Zentralbanken aufgrund von Kreditverhältnissen und folgenden Ausgaben an Dritte erschaffen, entsteht Kreditgeld, welches genaugenommen von Fiatgeld abzugrenzen ist, da Kreditgeld mit Schulden (von Anderen in gleicher Höhe) als unterlegt verstanden werden kann.

Funktionsweise

Fiatgeld wird oft fälschlicherweise mit Kreditgeld gleichgesetzt, dabei ist Kreditgeld nur eine mögliche Form von Fiatgeld. Weder hat Fiatgeld inhärenten materiellen Wert noch ist diesem materieller Wert hinterlegt (ungedeckt). Im Gegensatz dazu ist Kreditgeld auf der anderen Seite (per Saldo) mit Geldschuld (diesbezüglichem „Rückleistungsdruck“, bzw. verpfändeten Sicherheiten) „gedeckt“.

Die Verwendung von Geld hängt von seiner Nützlichkeit bzw. von seinem Gebrauchswert ab. Die Nützlichkeit besteht in der Erfüllung der drei Geldfunktionen Tauschmittel-, Sparmittel- sowie Wertmess- bzw. Recheneinheitsfunktion, die jeweils an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

  • Die Tauschmittelfunktion ist nur erfüllt, wenn das Geld allgemein von den Wirtschaftssubjekten als Zahlungsmittel anerkannt wird.

  • Die Sparmittelfunktion ist nur erfüllt, wenn die Inflation gering ist und Vertrauen in den zukünftigen Gebrauchswert als Tauschmittel vorliegt (also Vertrauen darauf, dass das Geld auch in Zukunft als Tauschmittel anerkannt wird). Dieses Vertrauen und die Inflation sind wiederum abhängig vom Vertrauen in und den Erwartungen an die geldausgebende Institution – im Falle von Fiatgeld meistens eine Zentralbank.

  • Die Recheneinheitsfunktion ist stark von den beiden anderen Funktionen abhängig.

Fiatgeld ist gekennzeichnet durch eine gesetzliche Verpflichtung, es als Zahlungsmittel zu akzeptieren, unabhängig davon, ob es die oben beschriebenen Geldfunktionen erfüllt oder nicht. Durch eine gesetzliche Festlegung als Zahlungsmittel alleine erlangt es nicht zwangsläufig die Eigenschaften von Geld, erst durch die allgemeine Akzeptanz von Handelspartnern (Zahlern, Beziehern) auch hinsichtlich Wert und Kurs.


Quellen