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Kredit
Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere
„glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben
Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld (Banknoten,
Münzen,
Giralgeld) oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit.
Darlehensverträge, Abzahlungskäufe,
Stundungen,
Wechsel stellen typische Beispiele für Kredite dar. Durch den
Kreditnehmer im Regelfall zukünftig zurückzugewähren ist bei
Geldkrediten der Nennbetrag der kreditierten Geldsumme und bei
Warenkrediten eine der kreditierten Ware gleiche Ware. Da der
Kreditnehmer nicht verpflichtet ist, dieselben Banknoten und Münzen
oder dieselbe Ware, die er empfangen hat, herauszugeben, darf er die
Banknoten, Münzen oder Waren nicht nur nutzen, sondern mit ihnen
nach Belieben verfahren. Oftmals ist ein Kredit entgeltlich, sodass
durch den Kreditnehmer neben Rückgewähr des kreditierten
Gegenstandes normalerweise
Zinsen
zu zahlen sind.
Die Vergabe von Krediten durch Banken (nicht private Geldgeber)
erhöht die Geldmenge,
die Rückzahlung wiederum reduziert sie. Die Bank überlässt dem
Kreditnehmer selbst erzeugtes Geld gegen Zahlung eines Zinses. Jedem
Kredit steht gemäß der doppelten Buchführung eine Forderung in
gleicher Höhe gegenüber. Das gilt nicht nur für das
Buchgeld der Banken,
sondern auch für die als Kredit ausgezahlten Geldscheine und Münzen.
Hier hat der Inhaber des Geldes theoretisch eine Forderung gegen die
Zentralbank und
diese einen Kredit beim Geldinhaber; eine Einlösbarkeit bei der
Zentralbank in andere Werte besteht bei dem heutigen „Fiat-Money“
jedoch nicht mehr. Alles Kreditgeld entsteht durch
Kreditvergabe und Ankauf von
Aktiva
durch Banken und verschwindet durch Kredittilgung und Verkauf von
Aktiva durch Banken wieder.
Quellen
Weblinks