Lexas.BIZ > Währungen > Euro > Offizielle Umtauschkurse der Vorgängerwährungen
Google Adsense Responsive One
Offizielle Umtauschkurse der Vorgängerwährungen
Im Vorfeld der Euro-Einführung in einem Mitgliedstaat der EWU entscheiden die EU-Finanzminister über den endgültigen Umtauschkurs. Der Wechselkurs wird dabei immer auf insgesamt sechs signifikante Stellen (d. h. vor und gegebenenfalls auch nach dem Komma) genau festgelegt, um Rundungsfehler möglichst gering zu halten.
Die Wechselkurse der Währungen der ursprünglich an der Währungsunion teilnehmenden Staaten wurden am 31. Dezember 1998 von den Finanzministern festgelegt. Basis war dabei der Umrechnungswert der zuvor bestehenden ECU. Bei späteren Beitritten zum Euro (Griechenland 2001, Slowenien 2007 sowie Malta und Zypern 2008) wurde der Mittelwert im Rahmen des WKM II als Maßstab genommen.
Nach der Einführung des Euros als Buchgeld dürfen die teilnehmenden Währungen nur über eine Triangulation ineinander umgerechnet werden. Dabei muss immer zuerst von der Ausgangswährung in den Euro und dann vom Euro in die Zielwährung umgerechnet werden. Eine Rundung ist dabei ab der dritten Euro-Nachkommastelle sowie in der Zielwährung erlaubt. Durch die
Triangulation werden Rundungsfehler verhindert, die bei der direkten Umrechnung auftreten könnten, das Verfahren wurde deshalb von der Europäischen Kommission verbindlich vorgeschrieben.
Bei der Umrechnung von Beträgen nach Euro,
die noch in „alten“ Währungseinheiten festgelegt sind, darf erst am Ende der Berechnung der zu zahlende Gesamtbetrag gerundet werden. Eine Rundung von einzelnen Berechnungsfaktoren oder von Zwischenergebnissen würde zu einem anderen Gesamtergebnis führen. Damit würde der Rechtsgrundsatz verletzt, dass die Einführung der neuen Währung die Kontinuität von Verträgen nicht berührt.