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Die Goldmark

Die Mark (Mk oder ℳ, M in lateinischer Schreibschrift), rückwirkend auch als „Goldmark“ bezeichnet, war die Rechnungseinheit und das Münznominal der zu einem Drittel goldgedeckten Währung des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 („Reichsgoldwährung“). Eine Mark entsprach 0,358423 oder 10002790 Gramm Feingold. Es wurden goldene Kurantmünzen zu 5, 10 und 20 Mark geprägt. Im engeren Wortsinn sind mit Goldmark nur diese Goldmünzen gemeint. Die Bezeichnung auf Anleihen und Aktien dieser Zeit lautete „Mark – Deutsche Reichswährung“. Sie war nach Beschluss vom 4. Dezember 1871 bis zum 4. August 1914 (Einführung der Papiermark) gültige Währung.

Der Name leitet sich von der ursprünglichen germanischen Gewichtseinheit Mark ab, der später auf die Mark als Währung vor allem im Bereich der norddeutschen Hansestädte überging (→ Mark Courant).

Der Ausdruck „Goldmark“ entstand erst nach 1914 zur Unterscheidung gegenüber der durch Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere der Banknoten („Papiermark“). Goldmark war ab 1923 auf Notgeldscheinen mit US-Dollar-Bezug aufgedruckt sowie später in der Amtssprache der Weimarer Republik gebräuchlich.

Bis heute ist der Begriff besonders bei Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten üblich, die zeitliche Bezüge vor dem Datum 4. August 1914 haben. Gelegentlich wurde und wird in der Literatur schon ab 1871 von „Reichsmark“ gesprochen, und zwar im Sinne einer einheitlich im gesamten Deutschen Reich gültigen Mark-Währung. Die eigentliche Reichsmark wurde erst 1924 eingeführt.


Siehe auch

Weblinks

Quellen

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